Qualitätsberichte
Darstellung gemäß §137 SGB V
Um eine höhere Transparenz in Bezug auf die Behandlungsqualität der Krankenhäuser zu schaffen, hat die Bundesregierung alle Krankenhäuser verpflichtet, alle zwei Jahre (erstmals 2005) einen sogenannten Qualitätsbericht zu verfassen.
Die Qualitätsberichte verfolgen das Ziel, die Behandlungsqualität in deutschen Krankenhäusern öffentlich und vergleichbar zu machen, um Ihnen als Orientierungs- und Entscheidungshilfe zu dienen und den Krankenhäusern sich selbst darzustellen.
Die Struktur der Qualitätsberichte und die zu veröffentlichen Inhalte sind vorgegeben und müssen von allen Krankenhäusern eingehalten werden.